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UVV
Prüfung und Wartung nach ASR A 1.7
 
UVV Prüfung und Wartung nach ASR A 1.7

Verzichten Sie auf die vorgeschriebene Prüfungen,
so kann es hohe Kosten und im schlimmsten Fall sogar Menschenleben Kosten.

Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik überprüfen können. Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen
(z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen).
(Quelltext ASR A1.7)

Diese werden nach Vorgaben z.B. gemäß Prüfbuch durchgeführt.
Dieses Dokument ist zugleich der Nachweis für die ordnungsgemäße Prüfung und den Zustand des Tores.
Weiterhin ist es für den Betreiber ein Nachweis seiner Pflichterfüllung, die durch das Dokument belegt werden kann.

Weitere detaillierte Informationen können Sie unter dem folgenden Link entnehmen:
➤ Quelle: DGUV Information 208-022