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Kraftmessung
 
Kraftmessung

Kraftmessung der Schließkanten gemäß ASR A1.7
im Rahmen der Wartung
„Mit Inkrafttreten der ASR A1.7 (Technische Regeln für Arbeitsstätten, Türe und Tore) als maßgebliche Richtlinie für den Betrieb von Toranlagen wird eine Messung und Bewertung der Hauptschließkanten einer Anlage vorgeschrieben. Gleichzeitig läßt die ASR A1.7 sehr viel Interpretationsspielraum, da nicht ausdrücklich ein Verfahren zur Kraftmessung vorgeschrieben wird.“ -> Quelle - BAuA – ASR A1.7